Starke Wegbereiterinnen - Wie sich vier Frauen gegen 61 Männer im Parlamentarischen Rat durchsetzten und für Gleichberechtigung im Grundgesetz kämpften
Elisabeth Selbert, Frieda Nadig, Helene Weber, und Helene Wessel
– Noch nie gehört? Sagt euch nichts? Wer?
Diese vier Frauen werden auch die „Vier Mütter des Grundgesetzes“ genannt. Sie kämpften bei der Erarbeitung der demokratischen Verfassung vor über 70 Jahren für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Grundgesetz und werden oft vergessen oder einfach nicht erwähnt.
Doch es lohnt sich, ihre Errungenschaften anzuschauen! Denn sie ebneten den Weg zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männer. Dank ihnen wurde der Artikel 3, Abs. 2
im Grundgesetz verankert. Doch zur vollkommenen gesetzlichen
Gleichberechtigung war es noch ein langer Weg. Denn viele Gesetze des
Bürgerlichen Gesetzbuches widersprachen der Gleichberechtigung. Zum Beispiel
das Ehe- und Familienrecht oder das Arbeitsgesetz. Männer hatten in diesen
Bereichen mehr Rechte als Frauen. Zum Beispiel durfte eine Frau bis 1958 nicht ohne die Zustimmung ihres Ehemannes arbeiten. Er hatte bis dahin auch das Recht über ihr Vermögen und über ihren Wohnsitz zu entscheiden.
Es benötigte das Engagement vieler Frauen und Frauenverbände bis auch in anderen Gesetzen die Gleichbehandlung und Gleichberechtigung umgesetzt wurde. Auch der Gleichberechtigungsartikel im Grundgesetz wurde 1994, nach vielen Diskussionen, ergänzt:
Heute ist die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen vor dem Gesetz weitgehend vorhanden aber die Chancengleichheit in der Realität birgt immer noch viele Hürden. An der Gleichstellungspolitik muss weiter gearbeitet werden, damit alle Menschen, egal welchen Geschlechts, die gleichen Rechte und Chancen haben.
Hier
findet ihr einen Zeitstrahl mit allen Gesetzesänderung zur Gleichberechtigung: 100 Jahre Frauenwahlrecht: Zeitstrahl